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   FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03   

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FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03 (https://dejure.org/2005,20037)
FG München, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 K 5007/03 (https://dejure.org/2005,20037)
FG München, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 K 5007/03 (https://dejure.org/2005,20037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit im Hinblick auf das Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Konservierung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse ohne wesentliche Veränderung ; Voraussetzungen der Beendigung der Eigenschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Ende der landwirtschaftlichen Urproduktion; Konservierung eigener Erzeugnisse als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser - Ende der landwirtschaftlichen Urproduktion - Konservierung eigener Erzeugnisse als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.12.1996 - IV R 78/95

    Begriff der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Vorhandensein

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Liegt die in § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG bezeichneten Verhältnisse vor, so sind die erzielten Einnahmen aus einer derartige Be- oder Verarbeitung und dem anschließende Verkauf des Produkts aber trotzdem solche aus Land- und Forstwirtschaft (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95, BStBl II 1997, 427 ).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des BFH an, wonach entgegen der Verwaltungsmeinung weder auf die Verkehrsauffassung noch auf einzelne Bearbeitungsstufen abzustellen ist (BFH, Urteil vom 12.12.1996 IV R 78/95, BStBl II 1997, 427 , BFHE 182, 155 ).

  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02

    Definition des Merkmals der typisch landwirtschaftlichen und

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Verwertet können derartige Produkte aber erst werden, wenn sie sich in einem Zustand befinden, der ihre Vermarktung ermöglicht (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 02.09.2004 - 11 K 117/02, EFG 2005, 283 ).

    Gleiches gilt für Maßnahmen, die lediglich der Vermarktung dienen, wie z.B. das Schälen von Spargel (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 02.09.2004 - 11 K 117/02, EFG 2005, 283 ).

  • BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74

    Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Unter Landwirtschaft wird dabei die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren verstanden (BFH, Urteil vom 16. November 1978 IV R 191/74, BStBl II 1979, 246, 247 m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 22/78

    Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    3.1 Unstreitig ist die Gurkenstickproduktion auf den Zweck des Hauptbetriebes der GbR ausgerichtet und gegenüber dem Hauptbetrieb der GbR von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 27.11.1997 - V R 78/93, BStBl II 1998, 359 , unter II 1 b; unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16. Juli 1987 V R 22/78, BFHE 151, 204 , BStBl II 1988, 83 , unter 3. d).
  • BFH, 27.11.1997 - V R 78/93

    Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    3.1 Unstreitig ist die Gurkenstickproduktion auf den Zweck des Hauptbetriebes der GbR ausgerichtet und gegenüber dem Hauptbetrieb der GbR von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 27.11.1997 - V R 78/93, BStBl II 1998, 359 , unter II 1 b; unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16. Juli 1987 V R 22/78, BFHE 151, 204 , BStBl II 1988, 83 , unter 3. d).
  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) sind hierunter solche Arbeiten zu verstehen, die der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dienen (BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BStBl II 1986, 681).
  • BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Pauschalierung der Lohnsteuer für eine

    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Das Sortieren von Kartoffeln stellt unstreitig eine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit dar (vgl. BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1975 - I 175/74
    Auszug aus FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03
    Werden Feldfrüchte bewusst erzeugt, obwohl sie in unverarbeiteter Form nicht vermarktbar sind, ist besonders zu prüfen, ob landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden sollen, oder ob es sich um die Vorstufe einer gewerblichen Tätigkeit handelt (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 19. Juni 1975, Az: I 175/74, EFG 1976, 21).
  • FG München, 25.01.2007 - 14 K 1312/04

    Anwendbarkeit des Steuersatzes für landwirtschaftliche Betriebe bei Lieferung von

    Der gesamte Herstellungsvorgang findet in einer einheitlichen Produktionsanlage statt (vgl. Protokoll über Augenscheinnahme vom 25. August 2005 in dem Verfahren 2 K 5007/03, Bl. 118 dieser FG-Akte und die Bilder hierzu, sowie die Schematische Darstellung auf Bl. 56, 244 ff der FG-Akte).

    Nach erfolglosem Einspruch macht die Klägerin mit ihrer Klage gegen die Einspruchsentscheidung vom 12. November 2003 im Wesentlichen Folgendes geltend: Nachdem in den Verfahren 2 K 5005/03 und 2 K 5007/03 wegen Einkommensteuer 1998 festgestellt worden sei, dass das Einstecken der Gurken noch als landwirtschaftlicher Erzeugungsprozess anzusehen sei, seien die streitgegenständlichen Lieferungen auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht als landwirtschaftliche Umsätze zu behandeln und der Vorsteuerabzug zu 10% aus den Abrechnung für die Gurkensticks in Gläsern zu gewähren.

    Die Akten der Verfahren 2 K 5005/03 und 2 K 5007/03 wurden beigezogen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 1 K 1025/22

    Energiesteuerentlastung für Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

    Die Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist in dem Moment abgeschlossen, in dem die Produkte geerntet werden (vgl. FG München, Urteil vom 25.08.2005, 2 K 5007/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 106 -110).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 1 K 1004/20

    Festsetzung der Energiesteuerentlastung i.R.d. Betriebs einer Biogasanlage

    Das ergibt sich daraus, dass Bodenbewirtschaftung land- und forstwirtschaftliche Urproduktion ist und diese grundsätzlich mit der Marktfähigkeit des Produkts endet (FG München, Urteil vom 25.08.2005, 2 K 5007/03, EFG 2006, 106 ).
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